Foto: Bei einer Erste-Hilfe-Übung liegt ein Kind bewusstlos am Boden. Ein anderes Kind überprüft gerade die Atmung. Am Rande des Fotos ist eine Tasche mit Verbandsmaterial zu sehen.
Foto: A. Zelck / DRK e.V.

Rotkreuzkurs EH am Kind

Der Rotkreuzkurs EH am Kind wendet sich speziell an Eltern, Großeltern, Erzieher und an alle, die mit Kindern zu tun haben. Es werden keinerlei Vorkenntnisse benötigt.

Themen und Anwendungen

Foto: Ein Kleinkind hat einen Verband um seinen Unterarm.

Sie erlernen die Versorgung bedrohlicher Blutungen bei Kindern, aber auch die lebensrettenden Sofortmaßnahmen, die bei Atemstörungen und Störungen des Herz-Kreislaufsystems zu treffen sind.

Weitere Themen:
  • Knochenbrüche
  • Schock
  • Kontrolle der Vitalfunktionen
  • Stabile Seitenlage
  • Beatmung
  • Herz-Lungen-Wiederbelebung
  • Vergiftungen
  • Erkrankungen im Kindesalter
  • Impfkalender
Damit Unfälle gar nicht erst passieren, werden Ihnen im Kurs außerdem besondere Gefahrenquellen für Kinder aufgezeigt und vorbeugende Maßnahmen nahegebracht.

Kurse & Termine

Termine hier online eingesehen und gebucht werden.

Die Kurse finden bei uns im Kreisverband an folgenden Orten statt:


Schulungsraum DRK Kreisverband Säckingen e.V.
Rot-Kreuz-Straße 4
79713 Bad Säckingen


Schulungsraum DRK Ortsverein Rheinfelden e.V.
Römerstrasse 1
79618 Rheinfelden

AGB

1. Geltungsbereich und Gerichtsstand

1.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Kursangebote des DRK Kreisverbands Säckingen. 1.2. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus dem TeilnehmerInnenverhältnis ist der Ausbildungsort.

2. Anmeldung

2.1. Die Anmeldung für Kurse, die öffentlich ausgeschrieben sind, erfolgt mündlich oder schriftlich (per Post, Fax oder Internet).

2.2. Sowohl bei der mündlichen als auch der schriftlichen Anmeldebestätigung wird auf diese über Internet zugänglichen AGB hingewiesen, die Bestandteile der Teilnahmevereinbarung sind.

2.3. Die Anmeldung ist verbindlich. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

2.4. Veranstaltungen für eine geschlossene Gruppe werden individuell vereinbart.

3. Zahlungsbedingungen

3.1. Das Entgelt für den Kurs ist spätestens sieben Tage vor Beginn des Lehrgangs fällig, bei späterer Anmeldung unverzüglich. Ist der Betrag nicht rechtzeitig eingegangen, behält sich der Kreisverband vor, den Kursplatz anderweitig zu vergeben.

3.2. Soll das Entgelt von Dritten (z.B. Berufsgenossenschaft) gezahlt werden, haftet der/die TeilnehmerIn als GesamtschuldnerIn.

3.3. Die Abrechnung mit dem Dritten (z.B. Berufsgenossenschaft/Unfallkasse oder Landratsamt bei Stärke Programm) erfolgt unmittelbar durch den Kreisverband, wenn eine Kostenzusage, ein Gutschein oder eine gleichwertige Erklärung vorgelegt wird.

4. Rücktritt und Kündigung

4.1. Bis zu sieben Tage vor Beginn des Kurses kann der/die TeilnehmerIn ohne Angaben von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Die Abmeldung muss schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Posteingangsstempel des Kreisverbands bzw. der dokumentierte E-MAIL Eingang beim Kreisverband. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall zurückerstattet. Bei einem Rücktritt vom Vertrag nach Ablauf der Frist besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Erfolgt der verspätete Rücktritt aus wichtigem Grund, bleibt der/die TeilnehmerIn zum Ersatz von 50 % des vereinbarten Entgelts verpflichtet.

4.2. Benennt der/die verspätet zurücktretende TeilnehmerIn einen/eine ErsatzteilnehmerIn, so wird ihm/ihr die bereits geleistete Zahlung erstattet. Weist er/sie nach, dass der Schaden geringer als die geleistete Zahlung ist, so ist ihm/ihr der den Schaden übersteigende Betrag zurückzuerstatten.

5. Absage durch Veranstalter

Der Kreisverband kann bei Nichterreichen der erforderlichen MindestteilnehmerInnen Anzahl oder einem anderen wichtigen Grund den Kurs absagen. Bereits von dem/der TeilnehmerIn oder einem Dritten geleistete Zahlungen werden in diesem Fall zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche an den Kreisverband bestehen nicht.

6. Änderungen

Ein Wechsel des Dozenten oder Änderungen im Veranstaltungsablauf berechtigt nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Minderung des Entgelts.

7. Datenschutz

7.1. Der/die TeilnehmerIn erklärt sich damit einverstanden, dass seine/ihre persönlichen Daten zur Kursabwicklung, zu statistischen Zwecken und für spätere TeilnehmerInneninformationen (z. B. für Teilnahmebescheinigungen) gespeichert werden

7.2. Er/sie ist damit einverstanden, dass sein/ihr Name und seine/ihre Adresse in einer TeilnehmerInnenliste aufgenommen wird.

8. Schlussbestimmung

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen der AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies nicht den Vertrag im Übrigen. An ihre Stelle treten gemäß § 306 BGB die gesetzlichen Vorschriften.
 

Ansprechpartner

Deutsches Rotes Kreuz
Kreisverband Säckingen e.V.

Zentrale

Tel.:0 77 61 / 92 01 -0
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